Multilaterale Sondervereinbarung zu Sprengkapseln im Schienenverkehr
(ur) Bei den Multilateralen Sondervereinbarungen gemäß Abschn. 1.5.1 RID hat sich Folgendes geändert:
RID 9/2021 – Beförderung elektronischer Sprengkapseln der UN-Nummern 0511, 0512 und 0513 – initiiert von Schweden, gezeichnet von Deutschland, der Schweiz, Slowenien und neu von Frankreich.
Abweichend von den Vorschriften des Unterabschnitts 2.1.2.2 dürfen für Gegenstände, die der im Glossar der Benennungen in Unterabschnitt 2.2.1.4 erläuterten Begriffsbestimmung von SPRENGKAPSELN, ELEKTRONISCH entsprechen und der UN-Nummer 0511, 0512 oder 0513 zugeordnet sind, die Eintragungen für SPRENGKAPSELN, ELEKTRISCH (UN-Nummer 0030, 0255 oder 0456) weiterverwendet werden.
Die Vereinbarung ist gültig bis 31. Dezember 2022.
Das Pendant zur Multilateralen Sondervereinbarung RID 9/2021 im Schienenverkehr ist die Multilateralen Vereinbarung M344 im Straßenverkehr.
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