Die Tschechische Republik hat ihre Tunnel bewertet und einheitlich kategorisiert. Eine neue Fassung der zusätzlichen Beschränkungen nach Abschnitt 1.9.4 des ADR veröffentlichten die Niederlande.
(ak) Sämtliche sieben aufgelisteten Tunnel in der Tschechischen Republik wurden in die Kategorie "A" eingestuft. Es gibt demnach keine Beschränkungen für die Beförderung gefährlicher Güter in diesen Tunneln.
Die Niederlande indes gaben neue zusätzliche Einschränkungen nach Abschnitt 1.9.4 des ADR für den Transport gefährlicher Güter im Inland bekannt. In Kapitel 2 Artikel 3 finden sich Hinweise zu den Beschränkungen beim Transport in Tunneln der Kategorie C, D und E.
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