Umgang mit gasförmigen Resten flüssiger Ladungen (Dämpfen) in Binnenschiffen soll neu geregelt werden
(ur) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes "zur Änderung des Übereinkommens vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt" (19/18077) vorgelegt. Damit soll der Umgang mit gasförmigen Resten flüssiger Ladungen (Dämpfen) in Binnenschiffen neu geregelt werden. Es handle sich oft um bedenkliche Stoffe, die schädlich für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sind, schreibt die Regierung. Dämpfe von Aceton und Benzol beispielsweise belasteten die Luft und gerieten über den Niederschlag in die Gewässer.
Das Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI oder Straßburger Abfallübereinkommen) sei durch Beschluss CDNI 2017-I-4 der Konferenz der Vertragsparteien vom 22. Juni 2017 geändert worden, heißt es in der Vorlage. Eingefügt worden in das CDNI seien Bestimmungen über den Umgang mit besagten Dämpfen. Diese müssten künftig einer entsprechenden Annahmestelle zugeführt werden.
Mit dem geänderten Übereinkommen verpflichten sich die Vertragsstaaten, die infrastrukturellen und sonstigen Voraussetzungen für die Abgabe und Annahme von Restladungen, Umschlagsrückständen, Ladungsrückständen, Waschwasser und Dämpfen zu schaffen oder schaffen zu lassen, heißt es in dem Entwurf.
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