Die Europäische Kommission hat einen Auftrag für die Analyse der Schnittstelle zwischen Eisenbahn- und Gefahrgutrecht ausgeschrieben.
(ak) Die ausgeschriebene Schnittstellenanalyse der europäischen Vorschriften für den Eisenbahn- und Gefahrguttransport soll der Europäischen Kommission als Basis für die künftige Rechtsetzungsarbeit dienen. Das Projekt lautet: "Analyse der Wechselwirkungen und des Zusammenhangs zwischen der Gesetzgebung der Europäischen Union für den Eisenbahntransport und die Gefahrgutbeförderung".
Das europäische Recht für den Eisenbahntransport hat das Ziel der Sicherheit und Interoperabilität, so wie auch das RID die effiziente und sichere Beförderung auf der Schiene zum Ziel hat. Wie die Europäische Kommission in der Ausschreibung ausführte, gibt es jedoch Bereiche, in denen die beiden Rechtsgebiete sich überschneiden. In einem solchen Fall bittet die Kommission um eine Empfehlung, ob ein Harmonisierungsbedarf besteht und wie mögliche Lösungen aussehen könnten. Auch die Arbeitsweise des Rail Interoperability and Safety Committee (RISC Committee) und des COTIF Committee of Experts for the Carriagfe of Dangerous Goods (RID Committee) soll dabei untersucht werden.
Interessierte müssen ihr Angebot bis spätestens 4. April 2011 in einer der offiziellen Amtssprachen der EU bei der Europäischen Kommission in dreifacher Ausfertigung einreichen.
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