Gefahrgut-Beschränkungen in Luxemburg

Luxemburg hat ergänzende Vorschriften zum ADR für internationale Gefahrgutbeförderungen auf verschiedenen Straßen und durch Tunnel auf seinem Hoheitsgebiet bekannt gemacht.

(mih) Luxemburg hat die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) gemäß Abschn. 1.9.4 ADR über ergänzende Vorschriften auf seinem Hoheitsgebiet unterrichtet und beschränkt damit internationale Gefahrgutbeförderungen auf verschiedenen Straßen und durch Tunnel. Betroffen sind der Transport von Gefahrgütern im Allgemeinen sowie von Kohlenwasserstoffen der Klasse 3 in Tankfahrzeugen und Fässern sowie von radioaktiven Stoffen (einschließlich freigestellter Versandstücke) im Speziellen. Teilweise gelten diese Regelungen jedoch nicht für die Beförderung von Flüssiggas.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de