Spanien hat die ergänzenden Vorschriften zum ADR für sein Hoheitsgebiet sowie für das Baskenland und für Katalonien erneut aktualisiert.
(mih) Spanien hat die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) gemäß Abschn. 1.9.4 ADR erneut über aktualisierte, ergänzende Vorschriften auf seinem Hoheitsgebiet für 2017 unterrichtet. Sie betreffen Beschränkungen für Fahrzeuge, welche für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße eingesetzt werden: für das Hoheitsgebiet Spaniens (ohne das Baskenland und Katalonien), für das Baskenland und für Katalonien. Diese 45, 9 bzw. 26 Seiten umfassenden Dokumente sind nur in Spanisch verfügbar.
Eine Übersichtskarte, in der alle betroffenen Straßen zusammen dargestellt sind, ist hier zu finden.
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