Gefahrgut-Beschränkungen in Spanien 2020

Spanien hat die ergänzenden Vorschriften zum ADR für sein Hoheitsgebiet sowie für das Baskenland und Katalonien aktualisiert

(ur) Spanien hat die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) gemäß Abschn. 1.9.4 ADR über aktualisierte, ergänzende Vorschriften auf seinem Hoheitsgebiet für 2020 unterrichtet. Sie betreffen Beschränkungen für Fahrzeuge, welche für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße eingesetzt werden: für das Hoheitsgebiet Spaniens (ohne das Baskenland und Katalonien), für das Baskenland sowie für Katalonien. Diese 63, 11 bzw. 19 Seiten umfassenden Dokumente sind nur in Spanisch verfügbar.

Eine Übersichtskarte – mit Stand 2020 –, in der alle betroffenen Straßen zusammen dargestellt sind, ist hier zu finden.

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