Bei der beschleunigten Grundqualifikation bzw. der Weiterbildung gemäß BKrFQV wird die erfolgreich absolvierte Gefahrgutfahrerschulung anteilig anerkannt.
(mih) Die Gefahrgutfahrerschulung nach Kap. 8.2 ADR (sowohl Grundschulung als auch Auffrischungsschulung) wird seit 17. Dezember 2020 auch als Teil der beschleunigten Grundqualifikation bzw. der Weiterbildung gemäß der neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) vom 9. Dezember 2020 (BGBl. 2020 I S. 2905) anerkannt. Die IHK Schwaben hat dazu zusammengestellt, welchem Kenntnisbereich diese Schulung zuzuordnen ist und wie der Nachweis bei den zuständigen Fahrerlaubnisbehörden zu erbringen ist:
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