Gelbrot leuchtet's im Alpenland

In Österreichs Tunneln müssen Gefahrguttransporte mit einer gelbroten Warnlampe auf sich aufmerksam machen. Dabei bleibt es auch nach dem Inkrafttreten der neuen Tunnelvorschriften des ADR.

(ak) Die Regierung von Österreich hat der Wirtschaftskomission für Europa (UNECE) zusätzliche Beschränkungen nach Kapitel 1.9 ADR für die Beförderung gefährlicher Güter durch Straßentunnel notifiziert.

Als "besondere betriebliche Maßnahmen" sind darin für die einzelnen Straßentunnel verschiedene Erfordernisse festgelegt. Diese reichen von der Pflicht zum Betreiben einer Warnleuchte über Begleitfahrzeuge bis hin zur Einholung einer Durchfahrtserlaubnis von der zuständigen Tunnelaufsicht. Von der Warnleuchtenpflicht ist lediglich der 193 Meter kurze Tomitzstraßentunnel in Oberösterreich ausgenommen.

Aufgelistet sind auch die Kontaktadressen der für bestimmte Tunnel zugelassenen Begleitdienste.

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