Gewalt gegen deutsche Lkw-Fahrer

Während der Straßenblockaden in Italien ist es zu Übergriffen auf deutsche Lkw-Fahrer gekommen. Jetzt bittet der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) das Auswärtige Amt und das Verkehrsministerium um Hilfe.

(ur) Seit Montag blockieren Transportunternehmen in Italien zahlreiche Autobahnen, Mautstationen und Landstraßen. Mehr als 60 Straßenblockaden führen in einigen Regionen bereits zu Versorgungsengpässen. Nach BGL-Angaben werden auch mehrere hundert deutsche Lkw-Fahrer in den Blockaden in einer Art Geiselhaft festgehalten. Bei den teilweise chaotischen Zuständen ist es bereits zu gewalttätigen Übergriffen auf deutsche Lkw-Fahrer gekommen, die versucht haben ihre Fahrt fortzusetzen. Aber nicht nur die Gesundheit der deutschen Fahrer ist gefährdet, sondern auch Fahrzeuge und Ladung wurden bereits beschädigt. In mehreren Fällen wurden deutsche Fahrer unter Gewaltandrohung der Streikposten aufgefordert, die Kühlaggregate ihrer Lkw abzustellen, mit dem Ziel geladene frische Lebensmittel verderben zu lassen.
 
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. hat in einem Schreiben an die Staatssekretäre des Auswärtigen Amt und des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf die angespannte Situation in Italien hingewiesen. Die Staatssekretäre wurden darin gebeten, alle notwendigen Schritte zu ergreifen, um „die körperliche Unversehrtheit unserer Fahrer zu gewährleisten, aber auch Fahrzeuge samt Ladung vor Übergriffen zu schützen“. Des Weiteren hat der BGL auf die humanitäre Situation der in den Blockaden festsitzenden Fahrer hingewiesen, die derzeit keinerlei Möglichkeit der Versorgung haben und denen selbst einfachste sanitäre Einrichtungen nicht zur Verfügung stehen. Zwar hat nach BGL-Informationen die EU-Kommission bereits Kontakt mit der italienischen Innenministerin aufgenommen, um Italien auf seine Verpflichtung zur Sicherung des freien Warenverkehrs hinzuweisen. Sichtbare Maßnahmen der italienischen Regierung die Blockaden aufzuheben, kritisiert der BGL, sind derzeit allerdings nicht festzustellen. EU-Mitgliedsstaaten sind nach den EU-Verträgen grundsätzlich verpflichtet, alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um einen freien Warenverkehr auf dem eigenen Territorium sicherzustellen.

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