Die geplante gemeinsame Gefahrgutverordnung für alle Binnenverkehrsträger (Straße, Eisenbahn und Binnenschiff − GGVSEB) wird in diesem Jahr nicht mehr vom BMVBS fertiggestellt werden können. Grund sind die hohen Anforderungen, die das Bundesjustizministerium (BMJ) an die neu zu konzipierende Verordnung stellt. Dem Vernehmen nach fordert es 40 neue Paragrafen, die speziell die Zuständigkeiten berühren.
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