Die lang erwartete GGVSEB ist da: Die Bekanntgabe erfolgte im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 33 vom 24. Juni 2009. Der Termin des Inkrafttretens wurde auf den 1. Januar 2009 gelegt.
Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 33 vom 24. Juni 2009 ist die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB) vom 17. Juni 2009 bekannt gegeben worden.
Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Lediglich für die §§ 37 und 39, die Ordnungswidrigkeiten sowie die Aufhebung der GGVSE und der Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt betreffen, erfolgt das Inkrafttreten erst am Tag nach der Verkündung.
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