GGVSEB: Neufassung bekannt gemacht

Damit liegt wieder eine konsolidierte Fassung der GGVSEB vor – mit den neuen Regelungen zu Verlagerung und Fahrweg im Straßenverkehr.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) vom 30. März 2017 bekannt gemacht (BGBl. 2017 I S. 711). Diese Fassung gilt seit 31. März dieses Jahres.

Die Neufassung berücksichtigt die Fassung der GGVSEB vom 30. März 2015 (BGBl. 2015 I S. 366), drei Änderungen (BGBl. 2015 I S. 1474, BGBl. 2016 I S. 1257 und BGBl. 2016 I S. 1843) und den teils mit Wirkung vom 1. Januar 2017, teils am 31. März 2017 in Kraft getretenen Art. 1 der „Neunten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen“ vom 17. März 2017 (BGBl. 2017 I S. 568).

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