Multilaterale Vereinbarung nun auch in Griechenland anwendbar
(ur) Bei den Multilateralen Sondervereinbarungen gemäß Abschnitt 1.5.1 RID hat sich Folgendes geändert:
RID 4/2021 - Beförderung von Butadienen und Kohlenwasserstoff, Gemisch, stabilisiert der Klasse 2 -, vorgeschlagen von den Niederlanden, gezeichnet von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Schweiz und der Tschechischen Republik sowie neu von Griechenland.
Die Vereinbarung ist gültig bis 30. Juni 2025.
Das Pendant zur RID 4/2021 ist im Straßenverkehr die Multilaterale Vereinbarung M338.
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