In den aktualisierten Regelungen sind nun auch der neue Tunnel im Zuge der BAB A 7 und Durchfahrverbote für bestimmte Diesel-Kfz auf einzelnen Straßen berücksichtigt.
(mih) Die Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg hat die unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten geltenden Regelungen für die Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen mit Datum vom 8. Mai 2018 aktualisiert (Amtl. Anz. 2018 S. 1053). Die Bekanntmachung vom 13. Dezember 2017 (Amtl. Anz. 2017 S. 2130) wurde aufgehoben.
Neu ist zum einen das Durchfahrverbot für den neuen Tunnel Schnelsen im Zuge der BAB A 7 zwischen der Anschlussstelle Schnelsen und dem Dreieck Hamburg-Nordwest während der Bauphase seit etwa Anfang Juni 2018 (Tunnelkategorie E, ganztägig), einschließlich Umfahrungsstrecken. Zum anderen hat sich die Umfahrungsstrecke für den Elbtunnel im Zuge der BAB A 7 in Fahrtrichtung Norden geändert für bestimmte Diesel-Kfz bis einschließlich Euro V (Durchfahrverbot Stresemannstraße).
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