Bei der Beförderung von HVO Fuels (UN 1202) ist laut IHK Ulm kein Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe erforderlich. Es wird aber ein ergänzender Eintrag im Beförderungspapier empfohlen.
(mih) Auf dem Kraftstoffmarkt – seit Ende Mai dieses Jahres auch an deutschen Tankstellen – gibt es zunehmend auch solche auf Basis von HVO (Hydrotreated Vegetable Oil). Diese können insbesondere Dieselkraftstoff vollständig ersetzen. Die IHK Ulm ist der Frage nachgegangen, ob Versandstücke mit HVO Fuels (UN 1202) neben dem Gefahrzettel nach Muster Nr. 3 auch mit dem Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe zu kennzeichnen sind.
Laut IHK Ulm scheint der Einwand berechtigt zu sein, ließe sich aber nach einem Blick in das dafür erforderliche Sicherheitsdatenblatt entkräften. In der Tat seien HVO Fuels nicht als umweltgefährdend eingestuft. Insofern sei das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe gemäß ADR nicht erforderlich. Das würde im Übrigen auch für Tankfahrzeuge gelten, die solche HVO Fuels befördern.
Um bei Kontrollen Diskussionen bezüglich der Kennzeichnung zu vermeiden, empfiehlt die IHK Ulm, einen freiwilligen Vermerk im Beförderungspapier (z.B. „nicht umweltgefährdend, siehe Absatz 2.2.9.1.10.5 b) ADR“) aufzunehmen oder das entsprechende Sicherheitsdatenblatt mitzugeben.
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