Ab 1. Januar 2010 sollen Beschänkungen für Gefahrgut-Transporte durch Tunnel gelten. Cefic kritisiert, dass kurz vor Inkrafttreten der Regelung die Informationen über die Einstufung der Tunnel noch lückenhaft sind.
(fu) Damit die Tunnel-Regelung zum 1. Januar 2010 umgesetzt werden kann, müssen die Tunnel bewertet und kategorisiert werden. Die Ergebnisse dieser Einstufung (Tunnelkategorien A - E) müssen "offiziell bekannt und der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden" (Absatz 1.9.5.3.7 ADR).
Das Sekretariat der UNECE soll laut ADR diese Beschränkungen auf seiner Website veröffentlichen. Rund zwei Monate vor Inkrafttreten der Regelung ist die offizielle Übersicht noch immer lückenhaft.
Jetzt setzt sich der europäische Chemieverband CEFIC gemeinsam mit CEPE, FECC und AISE für die Interessen der betroffenen Industrie ein: In einem informellen Papier bitten die Verbände die WP.15, sich auf ihrer nächsten Tagung Anfang November erneut mit dem Thema zu befassen. Selbst wenn im günstigsten Fall die meisten Tunnel in die Kategorie A eingestuft würden, sei es unterdessen ein Problem, die entsprechenden Informationen rechtzeitig zu bekommen. Zudem sei es grundsätzlich erforderlich, die Informationen übersichtlich und anwenderfreundlich aufzubereiten.
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