Neben der neuen ADR-Schulungsbescheinigung sind noch zwei weitere Varianten im Umlauf, die mit Ablauf ihrer Gültigkeit aber nicht mehr verwendet werden.
(mih) Irland hat auf der Website der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) die Informationen zu den Mustern der nationalen ADR-Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutfahrer gemäß Abs. 8.2.2.8.5 ADR aktualisiert. Demnach gibt es eine neue Fassung der ADR-Schulungsbescheinigung, die seit 9. Oktober 2023 vom Chartered Institute of Logistics Ireland (CILT) ausgestellt wird. Die beiden bisher von der Health and Safety Authority (HSA) bzw. dem CILT ausgegebenen Varianten sind längstens bis 31. Oktober 2024 bzw. 8. Oktober 2028 gültig.
In Irland ist die HSA die zuständige Behörde für die Gefahrgutklassen 2, 3, 4, 5, 6, 8 und 9. Für diese Gefahrgutklassen hat die HSA das CILT als zuständige Behörde benannt, um:
Die UNECE-Webseite „ADR Certificates“ zeigt alle derzeit gültigen Bescheinigungen der ADR-Vertragsparteien, die auch heruntergeladen werden können. Von einigen ADR-Vertragsparteien fehlen noch entsprechende Muster.
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