Die Multilaterale Vereinbarung M329 erleichtert die Beförderung gefährlicher Abfälle im Straßenverkehr
(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
M329 - Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten -, vorgeschlagen von Österreich, gezeichnet von Italien.
Mit dieser Vereinbarung wird der Transport von Abfällen, die gefährliche Güter sind oder enthalten, unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert. Die Vereinbarung gilt jedoch nur im Zusammenhang mit der Sammlung und Beförderung von Abfällen im Rahmen der jeweiligen abfallwirtschaftsrechtlichen Vorgaben. Diese Vereinbarung gilt nicht für den Transport folgender Abfälle:
a) Klasse 1
b) Klasse 6.2
c) Klasse 7
d) Klasse 2, die mit dem Gefahrzettel 2.3 oder 6.1 als giftig zu kennzeichnen sind, sowie
e) Genetisch veränderte Mikroorganismen und Organismen der UN-Nummer 3245.
Diese Vereinbarung gilt bis zum 21. September 2025.
Das Pedant zur M329 im Straßenverkehr ist die RID 5/2020 für den Schienenverkehr.
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