Multilaterale Vereinbarung zu umweltgefährdenden Stoffen und zur Leistungsprüfung der Verpackung
(ur) Bei den Multilateralen Vereinbarungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
M343 – umweltgefährdende Stoffe der UN-Nummer 3082 und die Vorschrift für die Leistungsprüfung der Verpackung – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 2021 S. 1097), Finnland, Frankreich, Norwegen, Schweden und Spanien sowie neu von Italien. Die Vereinbarung ist gültig bis 30. Juni 2023.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!