Italien zeichnet M345

Multilaterale Vereinbarung zur Beförderung von Ammoniaklösung

(ur) Bei den Multilateralen Vereinbarungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:

M345 – Beförderung von UN 2672 Ammoniaklösung in IBC mit einem Dampfdruck von mehr als 110 kPa (1,1 bar) bei 50 oC oder 130 kPa (1,3 bar) bei 55 oC – initiiert vom Vereinigten Königreich, gezeichnet von Irland und neu von Italien.

Abweichend von den Vorschriften des letzten Absatzes des Unterabschnitts 4.1.1.10 ADR, der die Verwendung von Großpackmitteln (IBC) mit einem Dampfdruck von mehr als 110 kPa (1,1 bar) bei 50 °C oder 130 kPa (1,3 bar) bei 55 °C verbietet, darf UN 2672 Ammoniaklösung mit bis zu 35 % Ammoniak in jedem gemäß Verpackungsanweisung IBC03 zugelassenen IBC-Typ befördert werden, vorausgesetzt, dass der IBC gemäß Unterabschnitt 6.5.6.8 ADR mindestens mit dem für die beförderte Ammoniakkonzentration erforderlichen Druck geprüft wurde.

Weitere Vorgaben betreffen starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC sowie Druckentlastungseinrichtungen.

Die Vereinbarung ist gültig bis 31. Januar 2027.

Hintergrund:
Das UK-Verkehrsministerium verweist darauf, dass im Vereinigten Königreich ein IBC die UN-Prüfung gemäß Unterabschnitt 6.5.6.8 ADR mit dem für die Konzentration von Ammoniaklösung von 35 % erforderlichen Druck erfolgreich bestanden hat. Es handelt sich dabei um einen Stahl-IBC, den die UK Chemical Business Association (CBA) in Zusammenarbeit mit Thielmann, einem Komplettanbieter von Containerlösungen, entwickelt hat. Die ersten dieser neuen IBC sind nun im Einsatz, die Bauartzulassung wird von der CBA vergeben.

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