Jeder 14. Gefahrgut-Waggon beanstandet

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat im vergangenen Jahr 12.048 Gefahrguttransporte auf dem deutschen Schienennetz kontrolliert (2015: 12.464 Gefahrguttransporte). Dies geht aus dem vor kurzem veröffentlichten Jahresbericht 2016/2017 hervor.

(skl) Wegen gefahrgutrechtlicher Mängel beanstandete das EBA dabei genau 872 Transporte (2015: 1.143 Beanstandungen). Somit ergibt sich für das Jahr 2016 eine Beanstandungsquote von rund 7 Prozent - durchschnittlich jeder 14. mit Gefahrgut beladene Bahnwagen weist also mindestens einen Mangel auf. Im Jahre 2015 lag die Beanstandungsquote bei neun Prozent.
Zudem hat das EBA 73 Klasse 7-Transporte kontrolliert, die in der Statistik extra ausgewiesen werden (2015: 171 Klasse 7-Transporte), hier gab es keine Beanstandungen.

Das EBA ist für die Überwachung von Gefahrguttransporten im Bereich der Eisenbahninfrastruktur des Bundes zuständig. Zu den Aufgaben zählen neben den Kontrollen die Zulassung von Kesselwagen oder die Marktbeobachtung. Gefahrguttransporte werden vor allem an Bahnhöfen oder schon am Verladeort überprüft. An den Schnittstellen der Zuständigkeitsbereiche nimmt das EBA auch gemeinsame Kontrollen mit den zuständigen Landesbehörden (z.B. in Betrieben) oder mit denen angrenzender Staaten (z.B. in Grenzbahnhöfen) vor. Prüfungsschwerpunkte sind etwa die Dichtigkeit der Verschlusseinrichtungen, die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs oder die Einhaltung des Gefahrgutrechts. Stellt das EBA bei seinen Kontrollen Verstöße gegen das Gefahrgutrecht fest, werden die Verantwortlichen davon in Kenntnis gesetzt.
Wenn es aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, untersagt das EBA die Weiterfahrt, bis der Mangel behoben ist.  Bei größeren oder sich wiederholenden Beanstandungen führt das EBA zudem prozessorientierte Überwachungen der an der Gefahrgutbeförderung beteiligten Unternehmen durch. Sollten sich dabei Schwachstellen in der Ablauforganisation zeigen, erwirkt die Behörde, dass das Unternehmen sie behebt.

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