Mehrere Verbände haben ihren gemeinsam erarbeiteten Leitfaden zur Umsetzung gesetzlicher Security-Bestimmungen bei der Beförderung und der Lagerung gefährlicher Güter und Stoffe auf den neuesten Stand gebracht.
(mih) Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hat eine überarbeitete Auflage des Leitfadens „Hinweise zur Umsetzung gesetzlicher Security-Bestimmungen bei Beförderung und Lagerung gefährlicher Güter und Stoffe“ mit Stand September 2017 zum Download bereitgestellt. Darin sind Empfehlungen enthalten, wie die Regelungen in Kap. 1.10 ADR/RID/ADN sowie im Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) und in der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV) praktisch anzuwenden sind.
Nach den Ereignissen vom 11. September 2001 hatte es die internationale Gesetzgebung für erforderlich gehalten, auch für den Transport gefährlicher Güter mit den Landverkehrsträgern Straße, Schiene und Binnenschifffahrt Maßnahmen zur Sicherung gegen mögliche terroristische Gefahren zu entwickeln. Der Leitfaden wurde gemeinsam vom Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), vom DSLV, vom Verband Chemiehandel (VCH), vom Verband der Chemischen Industrie (VCI), vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und von der Vereinigung der Privatgüterwagen-Interessenten (VPI) erarbeitet.
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