Als eine Folge des Unfalls von Viareggio werden nun in Italien strengere Vorschriften wirksam: Sie betreffen die Beförderung von Gefahrgut der Klassen 2 bis 6, 8 und 9 in Tankcontainern und Kesselwagen auf der Schiene.
(ak) Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) müssen in Italien die neuen strengeren Vorschriften des italienischen Transportministeriums beachten. Nach einer Mitteilung von Kombiverkehr muss bei der Beförderung von Gefahrgütern der Klassen 2 bis 6, 8 und 9 künftig für jeden Tankcontainer oder Kesselwagen eine Check-Liste ausgefüllt werden. Damit bestätigt das EVU, dass der Container bzw. der Wagen unter anderem auf folgendes geprüft wurde:
- ein vorhandenes und gültiges CSC-Schild
- geschlossene Auslaufventile
- geschlossene Mannlöcher und Domdeckel
- eventuelle Produktanhaftungen
- eventuelle Überladung
Die EVU müssen die Prüfung an der italienischen Grenze bzw. in Süd-Nord Richtung am jeweiligen Abgangsterminal in Italien vornehmen. Ansonsten könnte es bei Sendungen nach Italien zu Verzögerungen und Aussetzungen kommen, warnt Kombiverkehr.
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