Kohle als Gefahrgut

Erleichterungen durch eine Multilaterale Vereinbarung zum ADN in Aussicht.

(mih) Seit Anfang 2012 wird darüber diskutiert, dass Kohle Gefahrgutkriterien des ADN erfüllen kann – ein Problem, dass Binnenschifffahrt und Bahn gleichermaßen betrifft. Hintergrund ist die unbestrittene Selbsterhitzungsfähigkeit von Kohle. Nach Ansicht des Bundesverbands der Deutschen Binnenschiffahrt (BDB) seien davon ausgehende Risiken jedoch für jedermann nachvollziehbar und leicht beherrschbar.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBS) arbeitet deshalb seit Bekanntwerden dieser Problematik gemeinsam mit den am Kohletransport Beteiligten an einer praktikablen Lösung.

Als die Probleme bekannt wurden, war es bereits zu spät, um noch Änderungen am ADN 2013 vornehmen zu können. Demnächst werden die „Spielregeln“ für den Kohletransport auf Binnenschiffen im Wege einer Multilateralen Vereinbarung festgelegt. Nach deren Erscheinen besteht ausreichend Zeit, um Änderungen für die Ausgabe 2015 des ADN vorzubereiten. Der BDB hat konstruktive Vorschläge ausgearbeitet, die gute Aussichten haben, realisiert zu werden.

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