Konsequenzen einer Namensänderung

Weil das einstige BAG jetzt BALM heißt, müssen zahlreiche Gesetze und Verordnungen angepasst werden

(ur) Seit 1. Januar 2023 ist die Bezeichnung Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) für die Behörde, die zuvor Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hieß, offiziell.
Mit dem „Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr“ vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) sind nun 42 Gesetze und Verordnungen redaktionell an die neue Bezeichnung angeglichen worden.

Diese Änderungen betreffen auch Gefahrgutregelungen, wie beispielsweise das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), die Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen (GGKontrollV) und die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB).

Das Gesetz tritt am 9. März 2023 in Kraft.

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