Korrekturen betreffen nur die deutsche Sprachversion
(ur) Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat im Januar 2020 redaktionelle Korrekturen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) bekannt gemacht. Die Korrekturen betreffen das ADN 2019, Teil 1, Kapitel 1.2, 1.2.1 Begriffsbestimmung für "Probeentnahmeöffnung". Der Ausdruck "integrierte Flammensperre" wird geändert in "integrierte dauerbrandsichere Flammensperre".
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