Korrekturen im ADN

Im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen sind die Vorschriften über MEMU überarbeitet worden.

(ak) Die "Bekanntmachung von Korrekturen des ADN 2009 und der 2. Berichtigung der Anlage zur 1. ADN-Änderungsverordnung" ist im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 29 vom 22. Oktober 2010 auf den Seiten 1183 ff. erschienen.

 

Inhaltlich geht es um die Beförderung von Mobilen Einheiten zur Herstellung von explosiven Stoffen (MEMU). Die einzelnen Änderungen wurden vom Joint Meeting of Experts on ADN (UNECE WP.15/AC.2) auf seiner 16. Sitzung vom 25. bis 29. Januar 2010 beschlossen und in Annex II des Reports ECE/TRANS/WP.15/AC.2/34 zusammengestellt. Außerdem enthält die Bekanntmachung eine 2. Berichtigung der deutschen Übersetzung.

 

Die 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009 war im Bundesgesetzblatt 2009 Teil II auf S. 534 bekannt gemacht worden. Hinsichtlich des Wortlauts verwies sie wie üblich auf einen Anlageband zum Bundesgesetzblatt.

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