Kühlschränke mit Gefahrgut sind Umverpackungen

Ein Kühlschrank, der Gefahrgut enthält und auf der Ladefläche eines Lkw befördert wird, ist stets wie eine Umverpackung zu kennzeichnen.

(mih) Kühlschränke, die Gefahrgut enthalten und auf der Ladefläche von Lkw befördert werden, sind wie Umverpackungen zu kennzeichnen. Wie die IHK Schwaben berichtet, gelte dies unabhängig davon, ob der Kühlschrank mit dem Fahrzeug fest verbunden ist oder auf anderweitige Art gesichert ist.

Sowohl der Erfahrungsaustausch Gefahrgut-Kontrollverordnung (Erfa GGKontrollV) als auch die Arbeitsgruppe „Beförderung“ des ständigen Ausschusses Gefahrgutbeförderung (AGGB) des Gefahrgut-Verkehrs-Beirates (GVB) beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hatten sich mit derartigen Beförderungen befasst. Es habe einhellig die Auffassung bestanden, dass die Kennzeichnung in jedem Fall wie bei einer Umverpackung erfolgen müsse.

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