Die DIHK hat die Anforderungen an Lehrgänge für Gefahrgutfahrer überarbeitet und an den Rechtsstand 1. Januar 2025 angepasst.
(mih) Der Arbeitskreis „Beförderung gefährlicher Güter“ der DIHK hat die von ihm herausgegebenen Kurspläne für die Gefahrgutfahrerschulung im Zusammenhang mit den Änderungen im ADR 2025 geprüft, überarbeitet und auf den Stand vom 1. Januar 2025 gebracht. Wie die IHK Ulm weiter mitteilt, werden die IHKn die geänderten Fassungen spätestens zum Ende dieses Jahres als Verwaltungsvorschriften erlassen. Schulungsveranstaltern für die Gefahrgutfahrerschulungen sollen die aktualisierten Fassungen bereits vorab zur Verfügung stehen.
Die aktualisierten Kurspläne stehen zudem z.B. auf der Website der IHK für München und Oberbayern zum Download bereit:
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