Lange erwartet

Das BMVI aktualisiert sechs gefahrgutrechtliche Verordnungen auf einen Schlag: GGVSEB, GGAV, GGKostV, GGKontrollV, GGVSee und GbV.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die „Siebente Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen“ vom 26. Februar im BGBl. 2015 I S. 265 bekannt gemacht. Sie dient dazu, die Richtlinie 2014/103/EU vom 21. November 2014 zur dritten Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt (ABl. L 335 S. 15) umzusetzen. Die Verordnung tritt rückwirkend zum 1. Januar in Kraft; eine Ausnahme bilden die geänderten Regelungen über Ordnungswidrigkeiten in § 37 GGVSEB, die morgen in Kraft treten.

Mit der Verordnung werden u.a. die internationalen Gefahrgutvorschriften ADR 2015, RID 2015 und ADN 2015 im deutschen Recht verankert. Die befristete Duldungsregelung, bekannt gemacht im Verkehrsblatt (VkBl.) 2014 S. 798, ist damit aufgehoben. Außerdem werden weitere nationale Gefahrgutregelungen an den Vorschriftenstand 2015 angepasst. Im Einzelnen sind dies:

  • Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB): u.a. nationale Umsetzung der 24. ADR- (BGBl. 2014 II S. 722, Anlageband), der 19. RID- (BGBl. 2014 II S. 890, Anlageband) und der 5. ADN-Änderungsverordnung (BGBl. 2014 II S. 1344, Anlageband).
  • Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV): u.a. werden die bis zum 30. Juni 2015 befristeten Ausnahmen um sechs Jahre verlängert.
  • Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV)
  • Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen (GGKontrollV)
  • Gefahrgutverordnung See (GGVSee)
  • Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).

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