Langfristige Zusammenarbeit

Die OTIF, die GD MOVE und die ERA verlängern ihre Kooperation, um die bestehende Partnerschaft hinsichtlich der technischen Operabilität und des RID zu stärken.

(mih) Die Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF), die Generaldirektion Mobilität und Verkehr der Europäischen Kommission (GD MOVE) und die Eisenbahnagentur der EU (ERA) haben am 29. September 2020 eine zweite unbefristete trilaterale Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet. Damit wird die ursprüngliche Vereinbarung erneuert und die intensive Partnerschaft, die zwischen der EU und der OTIF insbesondere im Hinblick auf die technische Interoperabilität und die Beförderung gefährlicher Güter besteht, gestärkt. Dafür haben sich die Parteien auf einen Kooperationsrahmen mit gemeinsamen Zielen geeinigt.

Diese zweite Verwaltungsvereinbarung wurde umstrukturiert und flexibler gestaltet, um die Bereiche der Zusammenarbeit zwischen der OTIF und der EU erweitern und ausbauen zu können. Sie

  • legt die Methoden für den Informationsaustausch fest,
  • legt den Rahmen für die Interaktion zwischen den Vorschriften der OTIF und der EU fest, um das gemeinsame Verständnis zu verbessern,
  • regelt die kontinuierliche Zusammenarbeit an den verschiedenen technischen Registern,
  • stärkt die Koordination, damit sichergestellt ist, dass das Eisenbahnrecht der OTIF und der EU angeglichen wird, und
  • enthält schließlich einen Verweis auf die Gemeinsame Koordinierungsgruppe aus Sachverständigen, um die Kohärenz zwischen dem RID und dem EU-Recht zu gewährleisten.

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