Der Verband der Chemischen Industrie hat gemeinsam mit anderen Verbänden eine Broschüre zur Umsetzung der Sicherungsbestimmungen in Kapitel 1.10 ADR/RID erarbeitet. Enthalten ist auch ein Muster-Sicherungsplan.
(ak) Um seinen Mitgliedsunternehmen die Anwendung des "Security"-Kapitels der Gefahrgutvorschriften von ADR, RID und ADN zu erleichtern, hat der Verband der Chemischen Industrie (VCI) einen "Leitfaden zur Umsetzung der gesetzlichen Sicherungsbestimmungen für die Beförderung gefährlicher Güter (Kapitel 1.10 ADR/RID/ADN 2009)" online gestellt.
An den Arbeiten an der Broschüre waren neben dem VCI weitere Verbände beteiligt: der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung, der Deutsche Speditions- und Logistikverband, der Verband Chemiehandel, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen und die Vereinigung der Privatgüterwagen-Interessenten.
Die an der Beförderung gefährlicher Güter mit hohem Gefahrenpotenzial Beteiligten sind nach Kapitel 1.10 unter anderem verpflichtet, so genannte Sicherungspläne einzuführen und anzuwenden. Der Leitfaden wird deshalb durch einen Muster-Sicherungsplan ergänzt, der alle von den Vorschriften geforderten Elemente enthält.
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