Leitfaden Sicherheitsbericht Bahn

Leitfaden zur Erstellung von Sicherheitsberichten und Tabelle der Sicherheitsindikatoren überarbeitet

(ur) Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat den „Leitfaden Sicherheitsbericht“ für die Erstellung von Sicherheitsberichten nach Artikel 9 (6) der Richtlinie (EU) 2016/798 bzw. § 23 der Eisenbahn-Sicherheitsverordnung (ESiV) aktualisiert (Stand 12.12.2022). Änderungen ergaben sich u.a. aus der Überarbeitung der Wertetabelle „Sicherheitsindikatoren gemäß Anhang I der Sicherheitsrichtlinie (RL (EU) 2016/798)“, die als bearbeitbare Excel-Datei (Stand 12.12.2022) zum Download angeboten wird.

Gemäß ESiV vom 17. Juni 2020 (BGBl. 2020 I S. 1298) sind Eisenbahnen des öffentlichen Eisenbahnsystems im übergeordneten Netz verpflichtet, dem EBA jährlich zum 31. Mai einen Sicherheitsbericht für das vorangegangene Kalenderjahr vorzulegen.

Hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen verweist die ESiV auf die Regelungen der Delegierten Verordnung (EU) 2018/762 über gemeinsame Sicherheitsmethoden bezüglich der Anforderungen an Sicherheitsmanagementsysteme, konkret auf Anhang I Nummer 4.5.1.2 für Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. auf Anhang II Nummer 4.5.1.2 für Eisenbahninfrastrukturunternehmen.

Zu den inhaltlichen Anforderungen gehören gegebenenfalls auch die Schlussfolgerungen des Jahresberichts des Sicherheitsberaters (Gefahrgutbeauftragten) im Sinne des RID über die Tätigkeiten der Organisation auf dem Gebiet des Transports gefährlicher Güter.

Anhand der eingereichten Sicherheitsberichte wird das EBA eine Reifegradbewertung des Berichts nach dem Reifegradmodell (Management-Maturity-Modell) der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) vornehmen. Das Reifegradmodell wird auf alle vom EBA überwachten Unternehmen mit einer Sicherheitsbescheinigung (SiBe), die die Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2018/762 einhalten müssen, angewendet. Insofern empfiehlt das EBA, dass jedes Eisenbahnverkehrs- oder Eisenbahninfrastrukturunternehmen einen separaten Sicherheitsbericht erstellt und keine Einbettung in Konzern- oder Unternehmensgruppenberichte erfolgt.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de