Leitlinien für die Verwendung von Unterabschnitt 5.4.0.2 RID/ADR/ADN veröffentlicht
(ur) Die Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15) bei der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat die von der Telematik-Arbeitsgruppe bei der Gemeinsamen Tagung erarbeiteten Leitlinien zur Anwendung von Unterabschnitt 5.4.0.2 RID/ADR/ADN nun mit einigen redaktionellen Änderungen angenommen. Sie sind in den Sprachen Englisch, Französisch und Russisch veröffentlicht.
RID-Vertragsstaaten und/oder ADR- und/oder ADN-Vertragsparteien, die bereit sind, diesen Leitfaden anzuwenden, können dies auf freiwilliger Basis tun. Sobald ein Vertragsstaat/eine Vertragspartei sich jedoch zur Anwendung verpflichtet hat, muss er/sie widerspruchsfrei handeln und den Leitfaden in seiner Gesamtheit anwenden.
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