Lithiumbatterien: RID 2/2014 vorgeschlagen

Die neue Multilaterale Sondervereinbarung soll die Beförderung bestimmter beschädigter oder defekter Lithiumzellen oder -batterien auf der Schiene erleichtern.

(mih) Das Vereinigte Königreich hat die Multilaterale Sondervereinbarung RID 2/2014 nach Abschnitt 1.5.1 RID initiiert. Damit soll die Beförderung von beschädigten oder defekten Lithiumzellen oder -batterien der UN-Nummern 3090, 3091, 3480 und 3481 auf der Schiene erleichtert werden. Die neue Multilaterale Sondervereinbarung ist ein Vorgriff auf die neue Sondervorschrift 376, die mit Inkrafttreten des RID 2015 anwendbar sein wird.

Sobald weitere Vertragsstaaten die RID 2/2014 zeichnen, ist sie anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben. Diese Multilaterale Sondervereinbarung würde dann bis 31. Dezember 2014 gelten.

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