Die beiden Multilateralen Vereinbarungen zum ADN sind nun in drei Staaten anwendbar.
(mih) Für den europäischen Binnenschiffsverkehr hat sich Folgendes geändert:
M005 – Beförderung von schwerem Heizöl in Tankschiffen – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 3/2013), den Niederlanden und neu von Luxemburg (gültig bis 31. Dezember 2014 bzw. 31. Dezember 2016 bzw. 31. Dezember 2018).
M006 – Abweichungen betreffend die Sprache, in der die Beförderungspapiere abgefasst sein müssen und in der die mitgeführten Dokumente bereitzustellen sind – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 3/2013), den Niederlanden und neu von Luxemburg (gültig bis 30. Juni 2013).
Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UNECE.
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