Mit dieser Multilateralen Vereinbarung wird die Beförderung von Elektroaltgeräten, die Lithiumbatterien enthalten, erleichtert.
(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
M303 – Beförderung von Lithiumzellen und -batterien, die in Geräten von privaten Haushalten enthalten sind und die zur Beseitigung von Schadstoffen, zur Demontage, zum Recycling oder zur Entsorgung gesammelt und zur Beförderung aufgegeben werden – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 2017 S. 222), Italien, Österreich und Portugal sowie neu von Luxemburg (gültig bis 31. Dezember 2018).
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