Prüffristen für Gasdruckgefäße im Schienenverkehr verlängert
(ur) Bei den Multilateralen Sondervereinbarungen gemäß Abschnitt 1.5.1 RID hat sich im Zusammenhang mit der Corona-Krise Folgendes geändert:
RID 3/2021 - Wiederkehrende Prüfung von Druckgefäßen für die Beförderung von Gasen der Klasse 2 -, initiiert von Frankreich, gezeichnet von Deutschland, Italien, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und neu von Luxemburg. Diese Vereinbarung ist gültig bis 30. Juni 2021. Das Pendant zur RID 3/2021 ist im Straßenverkehr die Multilaterale Vereinbarung M336.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!