Auch Heizöl-Fahrer brauchen ab 2013 den "ADR-Schein".
(fu) Die multilaterale Vereinbarung M 240 läuft zum 31. Dezember 2012 aus. Darauf weist die IHK Schwaben in ihrem aktuellen "Newsletter Gefahrgut" hin. Die M 240 hat es bisher ermöglicht, dass auch Fahrer ohne Fahrzeugführerschulung nach ADR Heizöl, schwer (UN 3077 oder UN 3082) und Rückstandsheizöl (UN 3077) transportieren durften. Ab 1. Januar 2013 benötigen auch diese Fahrzeugführer die ADR-Schulungsbescheinigung (Basiskurs und in der Regel Aufbaukurs Tank). Alfred Winklhofer von der IHK Schwaben rät deshalb den betroffenen Unternehmen, sich schnell mit ihrer IHK in Verbindung zu setzen, um noch entsprechende Schulungen zu finden.
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