M018 und M019 zum ADN laufen aus

Die beiden Multilateralen Vereinbarungen sind nur noch bis Ende dieses Jahres anwendbar.

(mih) Die beiden folgenden zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADN sind nur noch bis Ende dieses Jahres anwendbar:

M018 – Untergruppen der Explosionsgruppe II B – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 2016 S. 690), Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz und der Slowakei sowie neu von Belgien (gültig bis 31. Dezember 2021).

M019 – Beförderung von schwerem Heizöl in Tankschiffen – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 2017 S. 122), den Niederlanden, Österreich und der Slowakei sowie neu von Belgien (gültig bis 31. Dezember 2021).

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