M253 ist eine alte Bekannte

Die bisherige Multilaterale Vereinbarung zum ADR M235 ist im Gewand der M253 wieder da.

(mih) Die von Belgien für den europäischen Straßentransport initiierte Multilaterale Vereinbarung M253 – Beförderung von Heizöl, schwer und Rückstandsheizöl – ist vom Vereinigten Königreich und von Deutschland (die entsprechende Bekanntmachung im Verkehrsblatt steht noch aus) gezeichnet worden. Sie ist identisch mit der Multilateralen Vereinbarung M235, die bis Ende vergangenen Jahres galt und von Belgien, Deutschland (VkBl. 14/2011), Irland, Italien, Lettland, Österreich und dem Vereinigten Königreich gezeichnet worden war. Die M253 gilt bis 31. Dezember 2017.

M253 – Abweichend von den Vorschriften in Spalte 12 und 14 der Tabelle A in Kapitel 3.2 ADR, dürfen folgende Stoffe in Tanks befördert werden, ohne die Kapitel 4.3, 6.8 und 7.4 anzuwenden:

  • Heizöl schwer (Heizöl S), welches unter „UN 3082 Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g., Klasse 9, Klassifizierungscode M6, Verpackungsgruppe III“ oder „UN 3077 Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g., Klasse 9, Klassifizierungscode M7, Verpackungsgruppe III“ einzustufen ist,
  • Rückstandsheizöl (CAS 68476-33-5), welches unter „UN 3082 Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g., Klasse 9, Klassifizierungscode M6, Verpackungsgruppe III“ einzustufen ist.

Zusätzlich zu den vorgeschriebenen Angaben hat der Absender im Beförderungspapier zu vermerken: „Beförderung vereinbart gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR (M253)“.

Multilaterale Vereinbarungen sind anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben. Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UNECE. Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen stehen auf der Internetseite des BMVBS zum Download bereit.

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