Die Multilaterale Vereinbarung betreffend die Beförderung von UN 2672 wird am 1. Februar 2018 ungültig.
(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR wird sich Folgendes ändern: Die Multilaterale Vereinbarung M256 – Beförderung von UN 2672 Ammoniaklösung in starren und Kombinations-IBC – gezeichnet von Irland, Italien, Portugal und dem Vereinigten Königreich – darf ab 1. Februar 2018 nicht mehr angewendet werden.
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