Die Multilaterale Vereinbarung betrifft die Beförderung von Heizrohren, die wasserfreies Ammoniak enthalten.
(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert: Die Multilaterale Vereinbarung M258 – Beförderung von Heizrohren, die wasserfreies Ammoniak enthalten – gezeichnet von Frankreich und Italien – darf ab heute nicht mehr angewendet werden.
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