M265 von Spanien vorgeschlagen

Die neue Multilaterale Vereinbarung zum ADR soll eine offenbar nicht beabsichtigte Änderung im ADR 2013 vorab korrigieren.

(mih) Spanien hat die Multilaterale Vereinbarung M265 zum ADR vorgeschlagen, um eine offenbar nicht beabsichtigte Änderung im ADR 2013 vorab zu korrigieren. Sie betrifft die Sondervorschrift S12 in Kapitel 8.5 (Schulung der Führer von Fahrzeugen, mit denen radioaktive Stoffe der UN-Nummern 2915 (Radioaktive Stoffe, Typ A-Versandstück, …, freigestellt) und 3332 (Radioaktive Stoffe, Typ A-Versandstück, in besonderer Form, …, freigestellt) befördert werden.

Wenn die Gesamtzahl der Versandstücke mit radioaktiven Stoffen im Fahrzeug nicht größer als zehn ist und die Summe der Transportkennzahlen der im Fahrzeug beförderten Versandstücke drei nicht übersteigt, müssen die Vorschriften in 8.2.1 ADR betreffend die Ausbildung der Fahrzeugführer nicht angewendet werden. Die Fahrzeugführer müssen jedoch an einer geeigneten, ihren Verantwortlichkeiten entsprechenden Schulung teilgenommen haben. Diese Schulung soll ihnen die mit der Beförderung radioaktiver Stoffe verbundenen Gefahren der Strahlung bewusst machen. Die Teilnahme an dieser Schulung des Gefahrenbewusstseins ist durch eine von ihrem Arbeitgeber auszustellende Bescheinigung zu bestätigen.

Eine ursprünglich als rein redaktionell gedachte Änderung der Sondervorschriften S11 und S12 Kapitel 8.5 hat dazu geführt, dass Führer von Fahrzeugen, mit denen radioaktive Stoffe der UN-Nummern 2915 und 3332 befördert werden, nun nach ADR 2013 einen Basiskurs besuchen und im Besitz einer Schulungsbescheinigung sein müssen, was nach ADR 2011 nicht der Fall war. Der ursprüngliche Vorschriftenstand nach ADR 2011 wird voraussichtlich im ADR 2015 wieder zu finden sein.

Sobald weitere Vertragsparteien die M265 zeichnen, ist sie anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben. Die M265 würde dann bis 31. Dezember 2014 gelten.

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