M268: Frankreich und Belgien sind dabei

Die Multilaterale Vereinbarung ist ein Vorgriff auf UN 3509 und die dazugehörigen Vorschriften gemäß ADR 2015.

(mih) Die von Frankreich vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung zum ADR M268 ist von Belgien gezeichnet worden. Damit ist sie anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten. Sie gilt bis 31. Dezember 2014.

Die M268 ermöglicht es, neue Vorschriften für leere, ungereinigte Altverpackungen (UN 3509) gemäß ADR 2015 schon jetzt anzuwenden. Die Vorschriften gelten für Altverpackungen, die gefährliche Güter mit Ausnahme von radioaktiven Stoffen enthalten haben und die zur Entsorgung, zum Recycling oder zur Wiederverwendung ihrer Werkstoffe befördert werden.

Um entsprechende Beförderungen ebenfalls schon jetzt auf der Schiene vornehmen zu können, hat Frankreich die Multilaterale Sondervereinbarung RID 5/2013 vorgeschlagen.

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