Die beiden Multilateralen Vereinbarungen betreffen die Kennzeichnung von Flaschen für Gase.
(mih) Zwei Multilaterale Vereinbarungen als zeitweilige Abweichungen gemäß Absch. 1.5.1 ADR dürfen ab 1. Juli 2018 nicht mehr angewendet werden:
M269 – Kennzeichnung von Flaschen für Flüssiggas (LPG – Liquefied Petroleum Gas) mit der UN-Nummer – gezeichnet von Finnland, Frankreich, Italien, Portugal, der Schweiz, Spanien und dem Vereinigten Königreich.
M273 – Kennzeichnung von Flaschen für Gase – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 2014 S. 286), Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Österreich, Portugal, der Schweiz, Spanien und dem Vereinigten Königreich.
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