Die Multilaterale Vereinbarung sieht Erleichterungen für die Beförderung viskoser entzündbarer Flüssigkeiten, die auch umweltgefährdend sind, vor.
(mih) Das Vereinigte Königreich hat eine neue zeitweilige Abweichung gemäß Abschn. 1.5.1 ADR vorgeschlagen. Die Multilaterale Vereinbarung M284 betrifft die Beförderung viskoser entzündbarer Flüssigkeiten, die auch umweltgefährdend sind, in Gefäßen mit höchstens fünf Liter Inhalt.
Abweichend von den Vorschriften des ADR sollen viskose Flüssigkeiten, die auch umweltgefährdend sind, aber alle anderen Kriterien in Abs. 2.2.3.1.5 erfüllen, keinen anderen Vorschriften des ADR unterliegen. Dies soll unter der Voraussetzung gelten, dass sie in einzelnen oder zusammengesetzten Verpackungen befördert werden, die eine Nettomenge von höchstens fünf Litern pro Einzel- oder Innenverpackung enthalten, sofern die Verpackungen die allgemeinen Vorschriften der Unterabschn. 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 erfüllen.
Sobald weitere Vertragsparteien die M284 zeichnen, ist sie anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben. Diese Multilaterale Vereinbarung würde dann bis 31. Dezember 2016 gelten. Der Regelungsinhalt ist ein Vorgriff auf RID/ADR/ADN 2017 bzw. das Amdt. 38-16 des IMDG-Codes.
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