Die Multilaterale Vereinbarung betrifft die Kennzeichnung von Containern im Straßenverkehr und ersetzt die M254.
(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
Spanien hat die von Portugal vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung M311 gezeichnet. Sie betrifft das Anbringen von Großzetteln (Placards) auf Containern, die ausschließlich für die Beförderung auf der Straße verwendet werden, und ist gültig bis 31. Dezember 2022.
Abweichend von Unterabschn. 5.3.1.2 ist es nicht erforderlich, Großzettel (Placards) auf Containern anzubringen, wenn diese ausschließlich für die Beförderung gefährlicher Güter – mit Ausnahme der Klassen 1 und 7 – auf der Straße verwendet werden. Die Nutzung dieser Erleichterung ist im Beförderungsdokument zu vermerken. Alle anderen Vorschriften des ADR sind einzuhalten.
Die M311 ersetzt die von Portugal und Spanien gezeichnete M254 gleichen Inhalts, die bis 31. Dezember 2017 anwendbar war.
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