Dänemark zeichnet drei Multilaterale Vereinbarungen
(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
M313 – Beförderung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur Vernichtung vorgesehen sind – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 2018 S. 646), Frankreich, Italien, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Dänemark. Die Vereinbarung ist gültig bis 15. Juni 2023.
M318 – Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in nachfüllbaren Druckgefäßen, die vom US-Department of Transportation (DOT) zugelassen wurden, im Rahmen von Unterabschn. 1.1.4.2 – gezeichnet von Deutschland, Frankreich, Italien, Irland, Litauen, den Niederlanden, Österreich, Polen, Schweden, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich sowie neu von Dänemark. Die Multilaterale Vereinbarung ist gültig bis 31. Mai 2023 und hat die M299 abgelöst, die am 31. Mai 2019 ausgelaufen ist.
M320 – Beförderung von UN 1965 (Flüssiggas, Liquefied Petroleum Gas – LPG) in festverbundenen Tanks (Tankfahrzeugen) – vorgeschlagen von Norwegen, gezeichnet von Schweden und neu von Dänemark. Die Multilaterale Vereinbarung ist bis 31. Mai 2024 gültig und hat die M278 abgelöst.
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